botbar,
Adj.
›(jm.) dienst-, amtspflichtig ergeben, verpflichtet‹;
zu
1
 1.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 37, 3
(
schwäb.
,
1574
):
welcher ein zinßbar guot von einem erbarn rat innhat [...] so soll er doch einem erbarn rat von seiner herrschaft wegen gerichtbar, bottbar, steurbar, dienstbar [...] dem geloben und gehorsam sein.
Ebd.
456, 33
:
Es sollen auch unser jetweders underthonen und zugehörigen [...] wie andere seine underthonen getrew, gehorsam, bottbar, steurbar, raißbar, gerichtbar, dienstbar, satzbar und gewertig sein.