boshaft,
boshaftig,
Adj.
›bösartig, böse, schlecht‹;
vgl. (Adj.) 67.
Syntagmen:
der b. feind / man / mensch / nar, das b. weib
.
Wortbildungen:
boshaftigkeit
.

Belegblock:

Luther, WA (
1527
):
das etliche so verzweiffelt boshafftig sind, das sie mit der Pestilentz alleine darumb unter die leute odder ynn die heuser lauffen, das yhn leyd ist, das die Pestilentz nicht auch da ist, und wollen sie dahin bringen, gerade als were diese sache ein solcher schertz, als wenn man yemands zur schalckeit leuse ynn pelttz odder fliegen ynn die stuben setzet.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Boͤshaffter leut verfluͤchte rott | Mich ringes weis vmlegert hat.
Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
Ist es moͤglich / daß dieser Verraͤther die Larve der Freundschaft vor sein boßhaftiges Gesichte binden wird?
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
33, 22
(
omd.
,
1487
):
Aber ein boshaftig weypp beweist sich frúntlich vnd tregt gifft im hertzen vorborgenn.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
37
(
Nürnb.
1517
):
Nach der boßhaftigen rechtfertigung folgt die großmachung derselben.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
bitten gnedig antwurt mit begern, uns der böshaftigen, uffrurischen nit entgelten lassen.
Sachs (
Nürnb.
1530
):
Die zwölff eygenschafft eynes boßhafftigen weybs.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
die ding die vns geschechen die werden vns alle vmb vnser boßhafftigen werck.
Roloff, Brant. Tsp.
990
(
Straßb.
1554
):
Darmit dise zween boßhafftig mann | Mich falschlich hant gelogen an.
Fischer, Eunuchus d. Terenz (
Ulm
1486
):
O du boß hafftige, du hast das schaff dem wolff bevolchen.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
derhalben nach erinnerung der beschehnen bosshait, must der bosshaftig narr die statt und herrschaft verschweren.
Lemmer, Brant. Narrensch.
42, 13
(
Basel
1494
):
wer strofft eyn boßhafftigen man | Der henckt jm selbst eyn spaͤtlin an.
Lauater. Gespaͤnste
20r, 6
(
Zürich
1578
):
auch mutwillig vnd boßhafft lüt sich verkleidēd vn̄ verbutzēd.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
17, 6
(
tir.
,
1464
):
Kain posshaftiger mensch mag eingen in das reich der himel.