borngeld,
das
.
›Abgabe für die Benutzung eines Brunnens, Brunnengeld, Wassergeld‹;
zu  2, (
das
4.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1510
):
Ein iglicher fischer zu Franckenfurt und zu Sassenhusen, der fisch feyl hat, soll geben vier heller zu borngelt zu dem born uff dem berge.
Preuss. Wb. (Z)
1, 731
.