bogenschiessen,
das
.
›Schießen mit dem Bogen, der Armbrust‹;
zu (
der
3.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 710, 2
(
schwäb.
,
um 1585
):
Doch so ainer mit büchsen, armbrosten, bogenschießen, dolchen, mit brot- oder andern meßer oder dergleichen wehren sich verhafft machen [...] aber daran verhindert worden, so er nit trifft, der ist zu buoß verfallen zwainzig pfund.
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
528
(
oobd.
,
1607
/
11
):
1 calcetoniner ring wie man zum bogenschiessen braucht.