bodengeld,
das
.
›Abgabe für Wein, der im Faß in einen Ort eingeführt wird‹;
zu  3, (
das
4.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
das bodengelt und ungelt, welichs auch ain sonderer uffsatz ist.
das bodengelt soll furtan ewig ganz tod und ab sein.