blutzehent,
der
;
–/-n
.
Steuerabgabe, ›der Zehnte vom Vieh‹;
zu
1
 1.
Gegensätze:
.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1695
):
wem gebotten wirdt der vich-, gänß- und andere bluetzehenten zuelüfern, der wolle solches bei straff 1 ℔ ablegen.