blutschande,
die
;
, auch
-n/-n
.
1.
›Geschlechtsverkehr mit Blutsverwandten, Inzest‹;
zu
1
 4.
Wortbildungen:
blutschänder
.

Belegblock:

Opitz. Poeterey
20, 24
(
Breslau
1624
):
weil sie [Tragedie] nur von Koͤniglichem willen / Todtschlaͤgen / [...] brande / blutschanden / kriege [...] vnd dergleichen handelt.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Loth lebt zuvor in Erbarkeit, | Blutschand begieng durch Trunckenheit.
Maaler (
Zürich
1561
):
Blůtschand (die) Das ist vnkünschheit mit verbotnen blůtsfreunden vnd verwandten.
Lauater. Gespaͤnste
24r, 23
(
Zürich
1578
):
die můteren hattend eebruch / die vaͤtter blůtschanden begangen.
Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1654
):
daß uff dergleichen tirnen fleißig geacht, wann ihnen der zur hand kämin, die der blůtschand verdechtig.
2.
›sehr große Schande‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1532
):
Ist es nicht eine blut schande, das wir [...] nicht konnen jm unsern bauch vertrauen on sorge und geitz.
Gilman, Agricola. Sprichw.
2, 35, 14
(
Augsb.
1548
):
das ist aber ain blůtschande / das ainer nichts lernen will.