blutbuch,
das
.›Buch mit Urteilen über Kapitalverbrechen, Buch der Halsgerichtsbarkeit‹; auch ütr.;
Belegblock:
das blöth buch [...] in terrorem der verbrecher und ungehorsamen, darinnen alle bußen der übertretter und ungehorsamen einverzeichnet werden sollen.
Den̄ die selben sind solche leut / die noch jrer suͤnde auff jnen haben / vnnd der selben halb / inn dem Blutbuch Gottes stehen.