blutbuch,
das
.
›Buch mit Urteilen über Kapitalverbrechen, Buch der Halsgerichtsbarkeit‹; auch ütr.;
zu
1
 25,  3.

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1593
/
4
):
das blöth buch [...] in terrorem der verbrecher und ungehorsamen, darinnen alle bußen der übertretter und ungehorsamen einverzeichnet werden sollen.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
103, 13
(
Nürnb.
1548
):
Den̄ die selben sind solche leut / die noch jrer suͤnde auff jnen haben / vnnd der selben halb / inn dem Blutbuch Gottes stehen.