bleikugel,
die
;
–/-n
, auch
.
›Bleikugel (als Waffe)‹;
zu
2
 1,  4.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Wortbildungen:
bleikugelträger
.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
wo aber einer begriffen wurde, dass er bei sich hette [...] eine blei-kugel, wird er angegriffen als ein schädlicher man.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 767, 29
(
schwäb.
,
1622
):
es soll keiner kein creütz, wurfbeyhel, hemer oder bleykuglen oder dergleichen verbottene wehren in kein zech oder gesellschaft tragen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1565
/
81
):
Verpeut die wurfhacken, pleikugl und ander wöhr so zu verpieten sein.
Zingerle, Inventare (
tir.
,
1485
):
ain halber zennten pleykugel zu der tarraspuchssen.
Ebd. (
tir.
,
1465
):
pey fünftzig pleykugel zcu terrispuchsen.
Deinhardt, Ross Artzney
57
(
oobd.
,
1598
):
so nimb ain claine bleühkhugel, ainer hasl nuß schwer. Machs an ain faden, henngs dem pferdt in das recht ohr.