bilmel,
das
.
›das zuerst nach dem Billen gemahlene, daher mit Steinteilchen oder Sand vermischte Mehl‹;
zu ,
1
 1.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Hoffmann, Würzb. Polizeisätze
64, 36
(
nobd.
,
1343
):
Wer klien, oplaz oder billenmel under ander gerehtez mel becket, der sol geben 60 ₰.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 716, 13
(
schwäb.
,
1585
):
soll man alsdann sprewer darauf schütten und herabmahlen, ungevarlich die zargen darmit füllen und darnach mit dem bill- oder anderm dergleichen mehl vleisig und wohl bestettigen.