bietbüne,
die
.
›oberer Raum in einer Mühle‹;
vgl.
1
 1,  4.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 577, 47
(
schwäb.
,
1588
):
Zum 20ten soll ain jeder miller under seinen bietbinen und dermaßen sauber und ordenlich darunder halten, damit niemand betrogen werd.