bierzeichen,
das
.›Zeichen für Schankgenehmigung, Ratsmarke für Bierausschank‹;
zu .
Belegblock:
Sollen sich auch bescheidentlich mit bier-zeichen außer ihren handen zu geben verhalten, daß ihnen dardurch kein nachdenckens oder nachredens gebiere.
das […] einer uber den andern mit den bierzechen und schenken nicht also, wie etliche zeit anhero geschehen, eile und seinen nachparn in deme zu schaden handele.
Voc. inc. teut. t
iijr
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