bierwisch,
der
.
›Strohwisch als Zeichen für Bierausschank‹;
zu .

Belegblock:

Lau, Qu. Neuß (
rib.
,
1595
):
das welche dis vurs. breuersamt und den bierwusch auszustechen vorhabens, derselbiger soll keinen wein ausserhalb des haus zu zappen oder einen krantz auszuhangen macht haben.
Schoop, Qu. Düren
205, 13
(
rib.
,
1598
):
Zudem soll ein jeder brewer, wannehe seinen bierwysch ausstechen thuet, negst neben dem wisch mit kneiten schreiben, wie hoich sein zap seie.