bierschicht,
die
.›Schicht, bes. bei Bergarbeitern, in der nicht gearbeitet, sondern getrunken wird, Feierschicht‹;
zu .
Syntagmen:
eine b. aufheben / machen / verbieten
.Belegblock:
welcher aber ein ganzt jahr aus treulich arbeitet und keine fürsetzliche bierschicht machet […] dem gibt man 72 weissgroschen.
wo sichs mehr begäbe […] dass ein guter montag von denselbigen heuern fürgenommen und sich zu der bierschicht versammelten […] ehe denn die rechte schicht verfahren und gearbeitet hätte, sollen sie eingenommen werden und ihre strafe nicht missen.
das die steiger birschichten gemacht oder gehalden hetten, haben wir keinen bewust, das solchs kurczlich gescheen.
Ebd.
69, 35
: als wan einer eyne byͤrschicht macht, so hat man yhme zwe schichtlohn genommen.
hiermit sollen alle bierschichten, es sey auff montag donnerstag oder andere tage abgethan, auffgehaben vnd verbothen seyn.