bierschicht,
die
.
›Schicht, bes. bei Bergarbeitern, in der nicht gearbeitet, sondern getrunken wird, Feierschicht‹;
zu .
Syntagmen:
eine b. aufheben / machen / verbieten
.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1509
):
welcher aber ein ganzt jahr aus treulich arbeitet und keine fürsetzliche bierschicht machet […] dem gibt man 72 weissgroschen.
wo sichs mehr begäbe […] dass ein guter montag von denselbigen heuern fürgenommen und sich zu der bierschicht versammelten […] ehe denn die rechte schicht verfahren und gearbeitet hätte, sollen sie eingenommen werden und ihre strafe nicht missen.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
68, 18
(
omd.
,
1544
):
das die steiger birschichten gemacht oder gehalden hetten, haben wir keinen bewust, das solchs kurczlich gescheen.
Ebd.
69, 35
:
als wan einer eyne byͤrschicht macht, so hat man yhme zwe schichtlohn genommen.
Helbig, Qu. Wirtsch.
4, 137, 23
(
md.
,
1525
):
hiermit sollen alle bierschichten, es sey auff montag donnerstag oder andere tage abgethan, auffgehaben vnd verbothen seyn.
Veith, Bwb. .