bierhefe,
die
.
›Bodensatz beim Bierbrauen, Bierhefe‹;
zu ,  1.

Belegblock:

Keil, Peter v. Ulm
217
(
nobd.
,
1453
/
4
):
Wiltu an einem glid oder an dem leib über all switzen machen, So nym pier-heffen vnd smir dich domit im pad.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 53, 38
(
schwäb.
,
1639
):
Es soll entlichen kein branter wein uß bierheffen distillirt und in der herrschaft passiert, kauft noch verkauft werden.