bezieg,
der
;
-s/–
.
›Bezichtigung, Beschuldigung e. P.; Verdacht hinsichtlich eines Sachverhalts‹.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
den b. bringen
;
der b. jm. weh tun, am tag liegen
;
sich des b. entschuldigen / entschütten / erledigen / erweren, des b. laugenbar / unschuldig sein, des b. halber verargwont sein
;
jn. in einem b. mit jm. haben
›jn. eines Verhältnisses mit jm. verdächtigen‹,
jm. mit einem b. unrecht beschehen
;
b. auf / gegen jn.
;
b., als ob [...]
;
der lästerliche / schmähliche b
.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
Nicht dester minder bin ich des bezigs halber gegen ewer erberkait verargwont.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
do hat Hanns [...] sein hausfraw, [...] in ainem stüble umb unschuldt erstochen, das er sie in ainem bezig gehapt mit seinem raisigen knecht.
solltu wissen, das sie from und alles bezigs unschuldig ist.
Vock, Urk. Hochst. Augsb.
367, 19
(
schwäb.
,
1415
):
mit dem bezig [...], alß ob er ime hertzogen wider könig Sigmunden ethliche deß stiffts schloß geöffnet habe.