bezieg,
der
;-s/–
.›Bezichtigung, Beschuldigung e. P.; Verdacht hinsichtlich eines Sachverhalts‹.
Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
den b. bringen
; der b. jm. weh tun, am tag liegen
; sich des b. entschuldigen / entschütten / erledigen / erweren, des b. laugenbar / unschuldig sein, des b. halber verargwont sein
; jn. in einem b. mit jm. haben
›jn. eines Verhältnisses mit jm. verdächtigen‹, jm. mit einem b. unrecht beschehen
; b. auf / gegen jn.
; b., als ob [...]
; der lästerliche / schmähliche b
.Belegblock:
Nicht dester minder bin ich des bezigs halber gegen ewer erberkait verargwont.
do hat Hanns [...] sein hausfraw, [...] in ainem stüble umb unschuldt erstochen, das er sie in ainem bezig gehapt mit seinem raisigen knecht.
mit dem bezig [...], alß ob er ime hertzogen wider könig Sigmunden ethliche deß stiffts schloß geöffnet habe.