bezichtigen,
V.
›jn. e. S. verdächtigen, beschuldigen, wegen etw. anklagen‹.
Wortbildungen:
bezichtigung
Belegblock:
Accusare. Beklagen beschuͤldigen schuͤldigen / verklagen bezichtigen zeihen.
Vnterthanen bezuͤchtigen ofte vnbillich jhre Obrigkeit wegen strenger Regierung.
hierumb ware beschlossen, daß diese Probation vnd beziechtigung, beider seits durch ein streit solte verricht werden.
Anklagen. peinlich verklagen / vor das peinlich Gericht fordern / einer vbelthat bezuͤchtigen / einen mit peinlichen strengem Rechten fuͤrnemmen / angeben.
Umb das Ulrich Botner euch Zcerpfenning mit deube bezichtigt und mit recht nicht uberwunden hat.
die jhenige / so [...] eines: Diebstals / Morts / Ehebruchs ec. verdaͤchtig oder bezüchtiget worden.
doch hatt wegen śolcher bezichtigung J protestiret contra A.
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Vgl. ferner s. v. .