bewerb,
das
;
-s/–
.
1.
›gewerbliches Unternehmen, Betrieb; Gewerbe‹;
vgl.  2.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
153, 17
(
omd.
,
1554
/
1633
):
wann bergleuthe bergkwergk nicht aufbrechten, würden die bewerb gemeiner stadt, ja gantzen landes etwas geringer stehen.
Ebd.
168, 18
:
der wohlhabenden, welche doch zuvorn mehr schichtmeistereyen und bewerbs hatten, dan sie außrichten kunten.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
15.
/
16. Jh.
):
mueß er sich vorhero bei der burgerschaft umb solichen willen nach beschaffenheit seines bewerbs vergleichen.
2.
›Kette des Gewebes‹.

Belegblock:

Loesch, Kölner Zunfturk.
1, 173, 21
(
rib.
,
1480
):
van den linwirken zo geven na der breiden des bewerps.