beweistum,
das
;-(e)s/
auch -Ø
.1.
›Beweis von etw. durch Argumente; Beweisgrund‹; als Metonymie: ›Beweisurkunde‹ (seit 16. Jh.); Belegblock:
wie die Donatisten / wider S. Augustini vnwiederlegliche beweißthumb geredt haben.
das Johan Olmscheit [...] dieses brieves solchen bewistummes [...] desta sicherer sin.
Damit- - -der besteher des post- und bottenwerks auch seiner beweißthumben und anderer beneficien durch saumseliges anstehen nicht frustriert werde.
Rosenthal. Bedencken
12, 31
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