beweis,
der / die
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(zu die
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.1.
›Beweis von etw. durch Urkunden, Zeugen, Augenschein, logischen Schluß o. ä.‹; Belegblock:
Denn hie steht beweis, wie Gott Mosen in seinen Exilio in Midian reichlich gesegenet.
danneaf sal hei den herren burgermeisteren, [...] genoichsamen schijn und bewis doin und vurbrengen.
Die scheffen [...] haben [...] bei ihren eiden behalten, alsolliche alte herkompste, gerichtlich beweiß nach folgender weisen, [...], erkant.
Solten wir zu mehrerem bewejß außgefordert werden / so schaffe man vns zuvor aller Vaͤtter Schrifften.
So ein schwein in der allmend verloren wirdt [...], auch kein beweiß oder wahrzeichen vorhanden.
Wie die zeit der beweis gerechent sal werden. Und die sechs wochen und drei tage, zur beweis gegeben, sollen anfahen vom zehenden tage nach eröffnung des urtails.
Ebd.
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: der sal mit seiner aufgelegten ader angemasten beweis darmit fellig sein.
so folget auß solchem beweis / das [...].
Beweiß / grund [...]. Ein augenscheinlicher beweiß [...]. Zum beweiß gehoͤrt etwas. [...]. Beweiß fuͤhren / schliessen [...]. Nemet den beweiß / damit jhr wisset.
vnnd ein Erwürdiger Rath beeder Parth, redt vnd antwort, beweiß vnd gegen beweiß angehört.
Laufs, Reichskammergo.
261, 3
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