bewegig,
Adj.
1.
›sich bewegend; bewegbar‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
(Adj.) 2, .

Belegblock:

Kurrelmeyer, Dt. Bibel Var. (
Straßb.
1466
):
vnd satzt fúr das paradise der wolust ein cherubin. vnd ein fewrin waffen vnd ein wandelbers
[Var. um 1475:
zwischneydents vnd bewegichs
]
z)o( behieten den weck des holtzes des lebens.
Maaler (
Zürich
1561
):
Bewegig / Der sich bewegt / oder bewegt mag werden. Mobilis.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Selbs bewegig / automatus [...]. Selbs bewegige vhren.
˹[Hierher?] Drescher, Hartlieb. Caes. (
moobd.
,
1456
/
67
):
der heylig geist [...] ist heylig, manigvaltig, aynig, behend, maͤssig, erkennig, pewegig, unvermailigt
2.
›unruhig, aufrührerisch‹;
vgl.  11.
Bedeutungsverwandte:
 4.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
Der prediget wider das hailig sacrament des leybs und bluts Christi [...], also das das gemain volk davon empörig und bewegig ward.
Sachs (
Nürnb.
1562
):
Ob solche herrschafft wird unwillig | Der unterthan, und nicht unbillig, | Und wird bewegig zu auffrhur.
Ebd. (
1563
):
Wo ein herrschafft tyrannisiert | Blutdürstig, hochmütig regiert, | Darob der gmeyn mann wird bewegig | Und mit heymling sachen anschlegig.