bevorstellen,
›jm. etw. vorbehalten; jm. etw. freistellen‹.
Belegblock:
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
(
m/soobd.
,
1582
):
fürderliche entschidung thuen, den beschwörten sein appelation in landesgebreuchiger zeit zu füeren für meinen genedigen herrn bevor stellen.