bevorstellen,
V.
›jm. etw. vorbehalten; jm. etw. freistellen‹.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1582
):
fürderliche entschidung thuen, den beschwörten sein appelation in landesgebreuchiger zeit zu füeren für meinen genedigen herrn bevor stellen.