bevorstehen,
V.,
unr.1.
›jm. als Recht zustehen, vorbehalten sein‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
so soll darin ainem yeden tail sein verrer clag und anvorderung, wie sich gepurt und recht ist, bevor steen.
so sol alsdan gegen denselben [...] frauen ire vordrungen, freihait, gerechtigkait und verweisung bevorsteen und gentzlich unbegeben sein.
daß denen fürohin der zůgang zů der verkündung und auslegung der leer Cristi nit gespert, [...], sunder inen wie andern cristen die freihait des gaists und innerlichen menschen bevorrsteen sol.
daß ime jeder zeit bevor gestanden, [...], sein gelegenhait [...] bei der kay. mt. fürzuͤbringen.
ob jemandt sich der auferlegten straff verwidern oder beschweren wolt, dem soll ain e. rat jeder zeit bevorstehen
[›das Recht der Appellation zustehen‹].
dem flichtigen soll 7 schuech vor der behausung bevor sten.
Der so der obrigkeit seinen vorgesezten übel nochrödt, [...], der soll völlig sein zuezustüfften und steth die weitere straff dem herrn bevor.
2.
›zeitlich bevorstehen‹.Belegblock:
Damit man alle kurtz bevorstehende / [...] kuͤnfftige Finsternuͤsse genaw vorher sagen.
Der Cōmmendant des Orts / sich gegen der bevorstehenden Gewalt zu schwach befindend / hat die Stadt sambt dem Schloß uͤbergeben.
3.
›übrig sein, zur Verfügung stehen (von der Zeit)‹.Belegblock:
nachdem wenig zeit bevorsteet, daß die welt gar undergeen werdt.