bevorsein,
V.,
unr.
›jm. vorbehalten, erlaubt sein‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1533
):
Es soll auch einem ieden gewercken [...] bevor sein, so sie ir erzt ohne der kunst hilf gewinnen möchten, [...], der soll hiemit des neunten nicht verbunden sein.