bevorsein,
›jm. vorbehalten, erlaubt sein‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1.
Belegblock:
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
(
schles.
,
1533
):
Es soll auch einem ieden gewercken [...] bevor sein, so sie ir erzt ohne der kunst hilf gewinnen möchten, [...], der soll hiemit des neunten nicht verbunden sein.