2
beuten,
V.,
aus dem Sing. Ind. Präs. von
bieten
gebildet, schwach belegt.
1.
›etw. (bei einer Versteigerung o. ä.) bieten, ein Gebot machen; etw. zur Verteilung darbieten‹.

Belegblock:

Stackmann u. a., Frauenlob
5, 16, 12
(Hs. ˹
nobd.
,
3. V. 15. Jh.
˺):
der marggrave da von Brandenburg liez wol sin horde biuten
[vgl. den Kommentar der Ausgabe zur Stelle: Bd. 2, S. 734].
Dasypodius (
Straßb.
1536
):
Beüten / oder die werschafft benamsen. Indicare. auff etwas Beüten. Liceri.
Hulsius
B ijr
.
2.
›jm. etw. borgen, leihweise anbieten‹.
Bedeutungsverwandte:
1
 3,  123.

Belegblock:

Henisch (
Augsb.
1616
):
Beuten / leihen / borgen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1600
):
ein ieder wirth, so ihm ein gast nit zahlen wolt, wen er ihm nit beuten will, hat macht umb sein ierden zu pfenden.