beunden,
V.
›durch Umzäunung eines Grundstücks eine Beunde anlegen‹;
zu  1.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
16. Jh.
):
wo ainer neu fridt anvächt oder peuntn will oder peuntzein macht, solichs soll er machen und haben ân seins nachpern schadn.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1671
):
so sich aber begeb, das ihr zwen peunten wolten und der dritt, so mit seinem velt zwischen ihren veltern läg, nit: sollen die zwen den dritten einzeun.
Siegel u. a., a. a. O. ; ; .