betsamler,
der
;
–/-Ø
;
Grundwort auch umgelautet.
›von der Grundherrschaft mit der Erhebung der Bede Beauftragter‹;
zu
1
 5.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
140, 8
(
rhfrk.
,
1525
):
alle kirchenknecht, burgermeister und beedsamler, auch vormunder sollen ihren receß in einem monat nach ihrer getaner rechnung erlegen.
Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1603
):
Betsambler seind dis 1603. jahrs zu Agelsternhaußen.
Ebd. (
1551
):
Der werde durch die betsämler oder burgermeister von der junker wegen ausgeschenkt, und sonst weder gastwürt noch andere undertonen, als lang solch stück weins were, kein wein geben.
Brinkmann, a. a. O. ;
Bad. Wb.
1, 170
.