betriegerei,
in 1 späten Beleg mit
-ü-
, in 1 halem. Beleg (a. 1620) mit
-u-
,
die
;
-Ø/–
.
›Blendung; Betrug, unlautere Machenschaft (auch des eigenen Vorteils wegen)‹;
vgl.  12.

Belegblock:

v. Ingen, Zesen. Rosenw.
69, 10
(
Hamburg
1646
):
Ihr betruͤglichen herzens⸗spiegel und ungetreue lichter / wie wohl erkenn’ ich eure betruͤgereien!
Luther, WA (
1518
):
Des teuffels reich steht in volbringunge aller ßunde, des tzorns, des neydes und andern, als betriegereye, falscherei, in hynderkumung des nehesten, in nachrede.
Wie wir sehenn, das dye burger mit falscher war umbgeen, die kaufleut mit betryegerey, und sind so mancherlay lüste und teuscherey unnder jnen, so vil wuͤchers unnd verfortaylens, das [...].
Schultheiss, Achtb. Nürnb.
151, 8
(
nobd.
,
1363
):
ist ein Jud [...] an einen Balken gehenget worden seiner Betriegerey halb.
Rennefahrt, Recht Laupen (
halem.
,
1671
):
daß
große betriegerey veruͤbt werde mit wein auß den faßen ziechen.
Vgl. ferner s. v.  1.