1
betrag,
der
;
-s/–
;
zu
1
.
1.
s.
1
 1.
2.
›Vertrag, Übereinkommen, Übereinkunft, Vergleich‹;
vgl.
1
 345.
Alem.
Bedeutungsverwandte:
,  4, (
der
3, ,  3,  4, .
Syntagmen:
einen b. abreden / absagen / brechen / fürnemen / halten / machen / tun / zusagen
;
des b. willig sein
;
bei dem b. bleiben, etw. in einem b. begreifen
;
b. der ehe
;
der gütliche b
.;
datum des betrags
.

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1401
):
alle die brief, so vor datum dis betrags [...] gevertiget sind.
Boner, Urk. Brugg
220, 8
(
halem.
,
1482
):
Zinse, die ihm die von Vilnachern sit dem betrag zwuͥschent wilent ... Hannsen von Schönow und ihm [...], beschehen, gefallen.
Gagliardi, Dok. Waldmann
2, 79, 3
(
halem.
,
1489
):
den [inval] wir durch unser ersam bottschaft använklich abgelöscht und gar zimlich betrags wäg mitt hilff andrer unser eydgnossen von stett und landen ratsfründen vervangen hatten.
Jörg, Salat. Reformationschr.
276, 11
(
halem.
,
1534
/
5
):
Ersten betrags und abredung artickell / [...] / zwüschend den ix orten und denen von Zürch / gestellt.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
1539
):
vnd kein anderen bricht noch güetlichen betrag sinethalb fürnemen.
Merz, Urk. Wildegg
136, 14
(
halem.
,
1566
):
ist folgender heürat vnd betrag der hailigen ee abgeredt worden.
Merk, a. a. O. ; ;
Krebs, Prot. Konst. Domkap.
2298
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;
3.
›Auskommen, hinreichende Menge‹;
vgl.
1
 911.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  8.

Belegblock:

Gille u. a., M. Beheim
453, 1974
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
wein und bam öl. | der zwaier hetten sy noch wol | Ain benüg nach voller betrag.