betehaft,
betehaftig,
Adj.
›bedepflichtig‹;
zu
1
 4.
Gegensätze:
.

Belegblock:

Koeniger, Sendgerichte (
mosfrk.
,
1514
):
ob die kirch wijther acker oder gutter hernachmals keufen [...], sollen sie von denselbigen, so sie anders bedehafftig syn, bed geben wie ander gemeynslüth.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
24, 11
(
nobd.
,
um 1430
):
so ist kein gute zü Urdorff, es sey ydem hern zü seinen rechten dinsthaftig und betehaftigk.
Bad. Wb.
1, 169
.