bestieben,
V., unr. abl.
›staubig werden; verrosten‹; trans.: ›etw. (z. B. die
kutte
) beschmutzen, bestäuben‹; als part. Adj.
bestoben
auch ›betrunken‹.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. ; zum part. Adj.:  1.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
ob es gleich auswendig ein asschenbrodel jnn der kuchen, schwartz, rustig und bestoben ist.
Lichtenstein, Lindener. Katzip. (o. O.
1558
):
wann du bestoben, das ist bezecht gewesen bist.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
Ire kutten wurden bestoben und also zugericht, das sie nit vil mehr wert.
Ebd. Var. (
schwäb.
,
v. 1536
):
das er mit wein bestoben
[Var.:
bestoben
]
sei gewessen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Bestieben / verrosten / squalere.
Dietz, Wb. Luther ;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;