V.,
auch rückuml. – 1-6 mit deutlichem Raumbezug; 7-11 mit der Komponente ,bestimmen’; 12-17 generell oder spezifisch für ’sozial, technisch, wirtschaftlich handeln‘.
10.
›jn. zur Ausübung einer Tätigkeit, eines Amtes, einer Funktion anstellen, einstellen, einsetzen, ernennen, berufen; (Truppen o. ä.) anwerben; (eine Leitungsgruppe) einsetzen‹; hier anschließbar mit verschobener Bezugsgröße: ›(ein Amt o. ä.) mit jm. besetzen‹.
Bedeutungsverwandte:
4,
1,
1,
19,
8,
9,
.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
den amptman, arbeiter / ärzete / aufdinger / diener / knechte / prediger / richter / schützen / söldner
)
b., den vorstand b
., (verschoben:)
das ampt / regiment, die pfarre mit jm. b., jn. an js. stat b., jn. um seinen sold b., jn. zu etw. b
.;
der bestelte vogt / lerer / notar, das bestelte gesinde, die bestelten kriegsbuben / leser / prediger / priester
.
Wortbildungen:
›Anstellungsurkunde‹ (a. 1481),
1 ›P., die jn. anstellt, anwirbt‹,
(wohl: ›Beauftragter für die Anwerbung von Söldnern‹).
Belegblock:
alda von ihm begehret, die Pfarren mit solchen Evangelischen, wie sie es nennen, Pfarhern zu bestellen.
Jch rede jtzt von Bisschoven und rede nicht von bestellern, Ein Bawr odder Richter jm dorffe, Eine Stad, ein Fuͤrst, kan auch einen Prediger bestellen, Jst drumb kein Bisschoff. Ein Bisschoff heisst, der selbs weiden sol Gottes volck.
Anderson u. a., Flugschrr.
17, 13, 24
([
Wittenb.
]
1523
):
das an ettlichen ortten auch welltliche vberkeyt [...] yhn selbs prediger bestellet vnd besoldet haben.
ist Hieronimus Hersbach min neif, von Petro Hersbach bestelmeister und Drutgin van Weinsberch [...] in got verstorben.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
113, 24
(
omd.
,
um 1559
):
und den ansiczern durchs recht fur kunftige schaden einen vorstandt zu bestellen auferleget wurde.
Auch die Regiment vnd Empter in allen Stenden / mit vielen Gottliebenden / verstendigen Leuten bestellet [...] sein.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
(
schles.
,
1539
):
so seind wir willens einen andern [amtmann] an seiner stadt zu bestellen und anzunehmen.
Neubauer, Kriegsb. Seldeneck
87, 4
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
der gemaynn ayd, so die fursten, herrenn oder stett von jrn knechten, die sie bestellenn vnd schicken, lossenn schwern.
wann die, die er bestelt het, den gab er kein solt.
Kohler u. a., Bamb. Halsger.
(
Bamb.
1507
):
Sol der oder dieselbigen ander tuͤgenlich person zu besitzung des halssgerichts an yr stat orden vnd bestellen.
Robertus het ihnen auch ire sundere und eignen schencken und dischdiener bestellet.
Haas u. a., Erasmus/Jud. Klag
20r, 10
(
Zürich
1521
):
meinst du das er lychtiklich gelt võ sine͂ werd schinden / das er den bstelten kriegßbůben geb.
Koller, Ref. Siegmunds
(Hs.
um 1474
):
gewonheit, das alle gut stet bestellen recht meyster ertzt.
da bestalt er mich wider und richtet im also auß all sein gewerb.
Dirr, Münchner Stadtr.
(
moobd.
,
1392
):
mit den schutzen, die si bestelt haben von dez gnadenreichen jars wegen.
die söldner, die si yeczund bestelt und besolt habend.
Seuffert u. a., Steir. Landtagsakten
158, 30
(
m/soobd.
,
1595
):
zu zeiten auch kirchweywächter gemacht und bestölt werden.
Tobler, Schilling. Bern. Chron.
;
Bastian, Runtingerb.
2, 34
, Anm.;
251, 24
;
‒
Vgl. ferner s. v.
1,
2,
2
1.
12.
›etw. tun, ausführen, besorgen, vollziehen, ausrichten, einrichten; etw. regeln, behandeln; (mit kausativer Komponente:) etw. veranlassen, bewirken‹; ›(eine Klage) einreichen, vorbringen‹.
Phraseme:
jm. etw. bestellen
›jm. etw. nach seinem Sinn einrichten‹;
das sollen unsere weiber und kinder bestellen
›das sollen die Frauen und Kinder einrichten‹.
Bedeutungsverwandte:
2,
7,
,
.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
den tisch, die arbeit / kirchweihe / klage / messe / wacht, das haus / regiment, fischerei / weidwerk
)
b., alles alleine b
.;
b., das [...] / zu [...]
.
Wortbildungen:
3 ›Vorkehrung, geeignete Maßnahme‹ (a. 1621).
Belegblock:
Ja das muste man yhm bestellen, bald, noch fur essens.
Ja, man muͤste es euch bestellen!
Peil, Rollenhagen. Froschm.
394, 2
(
Magdeb.
1608
):
Das ein Regiment durch einen koͤnig am besten bestalt werde.
Das solln vnsr Weib vnd Kindr bestellen / | Denen wir diese sorg befehlen.
Mieder, Lehmann. Flor.
(
Lübeck
1639
):
Wer sein Haus mit aller notturfft zu rechter zeit bestellet.
Loesch, Kölner Zunfturk.
(
rib.
,
1468
):
dat ich bestelte, dat der rock binnen sess weichen reide were.
wart der konink van Schotten ermordet [...] van sinme kemerlinge: dat bestalden sine neisten vrunde.
Doe nu buschof Engelbert ever mit halver eren alsus van Coellen moist upbrechen ind niet bestalt hadde, so wart he sere bedroeft.
und hieschen die hern von dem rade von der gemeinde zwolfe bi sich komen, daz sie holfen bestellen die scholt.
Kehrein, Kath. Gesangb.
(
Mainz
1605
):
Sie grieffen dich an mit gewalt, | Judas hat das also bestalt.
Froning, Alsf. Passionssp.
669
(
ohess.
,
1501ff.
):
ßo well ich gar wol bestellen, | das hye balde gelige toid!
ir leben gesellen, | helffet mer den tisch bestellen.
Kurz, Waldis. Esopus
(
Frankf.
1557
):
Wilt niemand leiden neben dir | Vnd als bestellen gar allein.
Behrend, Magd. Fragen
Anm. 6 (
omd.
,
um 1400
):
dy dube were ym mit gewalt uffgebunden, e denne der cleger syne clage stellete
[Var. E, 1461:
bestellte
; Var. Dr; Th; Lb:
velte; fellete; handhaffte
].
das man eyne uff en gestellen
[Var.:
bestellen
]
mag unde yn vorvestin.
Neumann, Rothe. Keuschh.
630
(
thür.
,
1. H. 15. Jh.
):
das man in di unkuscheit vellet; | dit alles di hoffart also bestellit.
Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
32, 29
(Hs. ˹
omd.
,
1465
˺):
tun zehent und zins zu bestellen fischerei, weidwerk und wildwerk.
Opel, Spittendorf
(
osächs.
,
um 1480
):
das er die zwo messen dieweil alle wochen bestelle.
dem pfennter zu sagen allenthalben in der statt zu bestellen und zu schaffen, den mist und alle andre und yede unseubrigkeit zu raumen.
Klein, Oswald
105, 9
(
oobd.
,
1432
):
Die kirweich was bestalt | von pawern und von knappen.
Peil, a. a. O.
583, 2430
;
Lemmer, Brant. Narrensch.
70, 5
;