bestatte,
im Glossar der u. a. Ausgabe wird die Belegschreibung zu
(mhd.
bestæten
) gestellt, dann wäre
bestate
anzusetzen; plausibler ist Zuordung zu
.
›Zuweisung, Einweisung (an einen bestimmten Ort)‹.
Belegblock:
Mayer, Folz. Meisterl.
(
nobd.
,
v. 1496
):
Ym yde sel besunderpar | Mit urteil hab bestate | Zu der ewigen peine | Oder zu der ewigen freid.