bestandgut,
das
;–/-er
+ Uml.Belegblock:
daß fürauß alle dero belente underthonen und lehenleüth, sie haben gleich erb- oder fahllehengüter umb solche ihre bestandgüeter ordenliche lehenbrief nehmen und dargegen revers geben sollen.
da einer oder mehr einen burger [...], auser seinem bestand guet, hoff und seld, vil oder wenig darauß biß dato verlihen heten.
desgleichen in Verlassung der Bestandtgüetter das Ius Prothomiseos statt habe.
Wintterlin, a. a. O. ;