bestäte,
wohl
die
.
›Versicherung, Erklärung (vor Gericht)‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1340
, Hs.
18. Jh.
):
ist aber ein frau klagend, so sollen solch bestett
[den Täter zu verklagen]
zwen ihr freund thuen.