besprachen,
V.;
vgl. das Bedeutungsfeld von .
1.
›sich mit jm. beraten, unterreden, besprechen; etw. besprechen‹.
Bedeutungsverwandte:
(V.) 4,  1,  2, .
Wortbildungen:
besprach
,
besprachung
1 ›Beratung, Unterredung‹ (dazu bdv.: , , ).

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
3, 214, 16
(
preuß.
,
1450
):
czogen sich ritter, knechte [...] uff eynen ort, eynen kurczen besprach daruff zu nemen.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Rahtschlagen. Sich berahten. Besinnen. Mit einander besprachen.
Lichtenstein, Lindener. Katzip. (o. O.
1558
):
der bräwtigamm [...] bath umb verzeyhung, [...], er wölte sich mit seinem beystandt unterreden unnd besprachen.
Doubek u. a., Schöffenb. Krzemienica
598
(
schles. inseldt.
,
1428
):
do haben sy sich besprocht vnd haben geczewget durch eynen month.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1450
/
80
):
het kunig Karl zu Speyr ein grosse besprachung mit den reichsteten in Swaben.
Rot
296
(
Augsb.
1571
):
Communication, mittheylung / besprachung / vnterredung.
Wickram
4, 19, 26
(
Straßb.
1556
):
damit er nit mercken solt / das ich mich mit dir seinethalben bespracht hette.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
80
(
Genf
1636
):
Jch will mich mit meiner Schwester (besprachen).
2.
›jn. ansprechen, zur Rede stellen; jn. befragen, um Auskunft bitten‹.
Bedeutungsverwandte:
 2,  1.
Wortbildungen
besprachung
2 ›Gespräch, Disput‹ (dazu bdv.: ,  1).

Belegblock:

Bobertag, Schwänke (
Frankf.
1563
):
Er ward vom marschalck, warumb er solchen můtwillen begieng, bespracht.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1488
):
der kaiser ward des mans traurigkeit merken und besprachet in also: ,getrewer, lieber.‘
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
ich hab ir drey [pawrn] in diser stund bespracht.
Rot
306
(
Augsb.
1571
):
Disputation. Gesprech oder besprachung von widerwertiger meynung. Disputatz.
Pfaff, Tristrant (
Augsb.
1498
):
doch sprach er: „Ich will mein tochter darumb besprachen.“
Rintelen, B. Walther 37*,
17
;
3.
›jn. gerichtlich ansprechen, verklagen‹.
Bedeutungsverwandte:
 6,  1,  1, .

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Accusare. Besprachen bezeihen an klagen.
Agere. Anklagen besprachen andingen jns recht ziehen mit recht fuͤrnemen.
4.
›jn. verhören‹.
Phraseme:
jn. gütlich, in der güte / peinlich besprachen
›jn. ohne / unter Anwendung der Folter verhören‹.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl.  1,  2.
Wortbildungen:
besprache
,
besprachung
3 ›Verhör‹.

Belegblock:

Skála, Egerer Urgichtenb.
64, 2
(
nwböhm.
,
1569
):
Gilg walter sagt außvf Peinliche besPrachung.
Ebd.
145, 1
(
1575
):
Vrgichten Guetlicher Und Peinlicher Besprachung von 75. Jhar An / Erfolgt.
Ebd.
226, 2
(
1577
):
Ist der Jorg gerbhartt ander Weitt In der güth bespracht Worden.
Ebd.
253, 9
(
1579
):
bitt bedenck Zeitt [...] beschloßen vf (heut) Wieder besprachen guttlich vnd Beinlich.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
sol derselbig [...] mit bedrohung der marter bespracht werden, ob er der beschuldigten missetat bekentlich sey.
Sachs (
Nürnb.
1502
):
Nach dem löst man sie von dem pfal | Und bespracht sie aber einmal.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
17. Jh.
):
das die obrigkeit [...] diejenige, so inen [verdächtige personen] haimblicher weis underschlaipf geben, [...], umbständlich, ernstlich mit betroung der scherpfe bsprach, [...] auf die kuppler und kupplerin aufmerken.
soll er in verhaft genomen, ires frävels ernstlich bsprocht und einem lobl. hofgericht berichtet werden.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1630
):
damit dieselb frembde persohn bespracht und befragt werde waß ihr thun und wessen sei.
Skála, a. a. O.
55, 4
;
Kohler, a. a. O. ;
ders. u. a., Peinl. GO Karls V. .