bespeisen,
V.
1.
›etw. mit Lebensmitteln ausrüsten, beladen, versorgen; jn. mit Speise versehen‹.
Syntagmen:
das bienlein bespeiset sein
;
schlos / wagen wol bespeiset
.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
5145
(
Magdeb.
1608
):
Vnd muß ohn daß jedes Bienlein / | Vor auff acht Tag bespeiset sein.
Preuss. Wb. (Z)
1, 566
.
2.
(von Gewässern gesagt:) ›sich selbst mit Fischen besetzen, aufbessern, sich hinsichtlich des Fischbestandes erholen‹.

Belegblock:

Lohmeyer, K. v. Nostitz (
preuß.
,
1578
):
ein sehe kan sich vom andern nicht bespeisen.
verstehet nicht, das solche grosse wasser sich selber bespeisen.