besitzer,
der
;
-s/-Ø
.
1.
s.  4.
2.
s.  9.
3.
›Besitzer von etw. (Bezugsgrößen unterschiedlicher Art, oft von Gütern, auch von fahrender Habe, seltener von abstrakten Bezugsgegenständen)‹;
vgl.  5.
Bedeutungsverwandte:
,  1,  14, .
Syntagmen:
den b. berauben, seinen b. erkennen
;
b. des altars / eigentums / gutes / hauses / klosters / lehens / teiches / weingartes, der pfründe / vicarei / weide, der freuden
;
nüzlicher b
.
Wortbildungen:
besitzerin
.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Possessor. Besitzer jnhaber eigenthuͤmber.
Köbler, Ref. Wormbs
100, 20
(
Worms
1499
):
es [...] ist not das der cleger bewyse das der grundt syn vnd er des nutzlich besitzer oder herr sy.
Küther, UB Frauensee
412, 5
(
thür.
,
1540
):
So sollen uns landgrave Philipsen als besitzer des cloisters Sehe die erbgerichte, [...], pleibenn.
Langen, Myst. Leben
220, 9
(
nobd.
,
1463
):
Die sel ist [...] ain besitzerin alles gutes vnd aller / der frewden, die got gelaisten mag.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
Der ochs erkant seinen besitzer
[
Luther
1545:
Herrn
]:
vnd der esel die krúpp seins herren.
Wickram
4, 28, 25
(
Straßb.
1556
):
Und ward Robertus ein besitzer und herr alles des gu̇ts.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern
770, 29
(
halem.
,
1678-88
):
daß hierdurch der besitzer seines eigenthumbs nit beraubet werde.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Deß grossen gluͤcks gaben / Den besitzer offt gefellet haben. Jn ein schoͤn hauß / gehoͤrt ein ehrlicher Wirth oder besitzer.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
31, 2
(
tir.
,
1464
):
wir sullen sein ausgëber alain der zeittleichen güter vnd nicht pesiczer.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
118, 23
(
mslow. inseldt.
,
1523
):
Sol er vnnd śeine Nachkumling, beśietzer śeines Wein gartn frey haben Zuegehen.
Küther, a. a. O.
332, 36
;
Köbler, Ref. Nürnberg
311, 4
;
Vetter, Pred. Taulers ;
Strauch, Schürebrand Var.;
Baptist-Hlawatsch, U. v. Pottenst.
400
;
Dietz, Wb. Luther .
4.
›Bewirtschafter (eines Gutes), Inhaber (einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Position)‹; auch: ›Bewohner (z. B. eines Hauses)‹;
vgl.  9.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Küther, UB Frauensee
244, 17
(
thür.
,
1481-3
):
Wyr heisßen auch einen ixlichen moller unde besittzer der genanten molen, der zcur zcit ist, sulche genante zcinß jerlichen [...] bezcaln.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
15, 21
(
thür.
,
1474
):
daz er yme met unrechte vorheldet habe unde gud also eyn frevelicher besitczer.
Mon. Boica, NF.
2, 1, 81, 23
(
nobd.
,
1464
):
das die zwͤkwͤnftigen castner und arm lewt, der guter besiczer, aygentlich wissen, wer das schuldig zwͤ geben ist.
Heydn. maister
21r, 21
(
Augsb.
1490
):
er sahe dz sich alle ding verkert heten / dann ein anderer daselbs besiczer wz.
Köbler, Ref. Wormbs
183, 17
;
ders., Stattr. Fryburg ;