besieben,
V.
›jn. durch 7 Aussagen (diejenige des Klägers und diejenigen von 6 Zeugen) überführen; (Hexen) ihre Geständnisse vor 7 Zeugen wiederholen lassen (zwischen Folterung und Hinrichtung)‹; auch in den Wörterbüchern schwach belegt.
Wortbildungen:
besiebner
besiebenung
besiebigungstag