besichtigung,
die
.1.
›Besichtigung, Prüfung von etw. (z. B. Gebäuden, Maßen, Rohstoffen, Grundstücken) hinsichtlich seiner Sicherheit, Qualität, Richtigkeit, Eignung für einen Zweck‹; vgl. 2.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Wortbildungen:
besichtigungsmeister
Belegblock:
Geschworene besichtigungsmeister. Von alters biß auf diese zeit ist [...] versehen gewesen, daß man [...] drei geschworene besichtigungsmeister verordnet hat, als nemlich einen leiendeckermeister, zimmerleuthmeister und steinmetzenmeister, die welche auf ansuchung [...] eines ehrsamen raths, auch des herrn schultheisen und scheffen, wie auch allen burgern und ausländigen sollen alle gebäue, platzen, gemächern, fenstern, tagwerck, thuren, gewölber [...] zu besichtigen, schetzen.
die busßen und gefelle intzubrengen mit besichtigung der gewicht, getzauwe und andere muhe, arbeit, sumeniß und unkosten liden musßen, ist unser des rats meynung.
wie dann auch nicht ehe mit schmelczen soll angelaßen werden one besichtigung des zinsteins.
Ebd.
107, 15
: nach gelegenheit des handels, erkentnus und besichtigung der ambtleuthe mag auch ein schriftliche beweisung geschehen.
soll d(er) pergkmaister [...] d(er) pergkwergk freÿhait, Funtgrueben [...] vnnd in besichtigung d(er) pergkwergk, den gewalt haben.
3.
›Auskundschaftung, Ausspionierung von etw.‹.Belegblock:
derselbigenn besichtigung, das ein feind den andern besichtigt. [...]; dan ob solcher besichtigung gewindt man vnd verleurt vill.