besichtigen,
V.
1.
›etw. visuell aus der Nähe sehen, mit den Augen wahrnehmen, anschauen, etw. sehen; etw. beobachten‹; tendenziell resultativ und ütr. auf Geistiges: ›etw. ersehen, erkennen‹.
Bedeutungsverwandte:
,  1,  1.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
,
1524
; Hs.
1601
):
die [Artickel;...] kegen die Magdeburgischen, [...], zu vortheidigen, wie hieneben zu besichtigen ist.
Ebd. (
1524
):
wie dan augenscheinlich byß anher zcubesichtigen gewest.
Schöpper (
Dortm.
1550
):
contemplari. Besehen beschawen besichtigen bekucken.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
ob ein Tetter in der tat [...] besichtigt worden ist.
Heydn. maister
4r, 1
(
Augsb.
1490
):
das
[er]
ein mal zenacht von einer alten vettel / auß seÿm hauß gefuͣrt ward das gestiren zů besichtigen / da viel er in ein grůb.
Brandstetter, Wigoleis
218, 25
;
Heydn. maister
28r, 6
;
35r, 13
;
2.
›etw. (oft Naturbeschaffenheiten o. ä., Maße, Waren, Texte, Gebäude, auch Verletzungen) im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Nutzbarkeit, ihre Normentsprechung, ihre Qualität usw. fachmännisch prüfen, in Augenschein nehmen, in obrigkeitlichem Auftrag besichtigen, kontrollieren; e. P. körperlich (z. B. auf Krankheiten hin) untersuchen‹.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
etw.
(z. B.
den bau / bursat / gang / keller / schaden / teich, die bach / brücke / feuerstat / frau / mole / wunde, das haus, die gewichte / masse / reben
)
b., etw. fleissig b
.

Belegblock:

Lohmeyer, K. v. Nostitz (
preuß.
,
1578
):
Den grossen teich, den Gorn, hab ich auch besichtiget.
Ebd. (
preuß.
,
1578
):
ein gute molen anzulegen sey. Diß muß wils got besichtigt und, so es tüchtig, gebauet werden. Diß hab ich besichtiget: eß ist ein gute gelegenheit.
Luther. Hl. Schrifft.
2. Makk. 5, 18
(
Wittenb.
1545
):
der [...] gesand war / die Schatzkamer zu besichtigen.
Köbler, Ref. Franckenfort
94, 6
(
Mainz
1509
):
Ist bedacht vnd geratschlagt / das hinfür die parthy widder die solche jnlege beschicht / solle vñ moͤge solche jngelegte schrifft besichtigen / jre jnrede ob sie die widder sichtbarlich argwoͤnickeit / oder gebrechen an siglen / signeten [...] hette / von stunt an dem selben gericht fürwenden.
Kollnig, Weist. Schriesh.
191, 37
(
rhfrk.
,
1519
):
das man einen jedem in seine behausung und keller zu besichtigen der wein gangen.
v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
hierauff ließ man seine Wunden besichtigen vnnd verbinden.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
E. 16. Jh.
):
die färber sollen kainem burschidwöber [...] ire burschid, so sy zu ferben bracht haben, nit widerumb zustellen, sy seien dan [...] von den funffern besichtiget worden und mit dem duppell W bezaichnet.
Ebd. (
hess.
,
1579
):
der ort sey dan vorhin von unsern bawhern und werckleuten eigentlich besichtiget.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
84, 33
(
omd.
,
um 1559
):
Der berckmeister sol keine fundgrube bestetigen, er habe dan zuvor selbst ader durch zwene geschworne an seiner stadt die genge im gesteine besichtiget.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
61, 23
(
nobd.
,
1486
):
so hat unser gnediger herr von Bamberg alle maß deß gedranckhs und getraidts anzugiessen und zu besichtigen, auch dermaß alle gewichte und die mühlen [...] zu besichtigen.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern
736, 17
(
halem.
,
1530
):
söllen die meyster zun Raͤbluͥtten söllich raͤben besichtigen und by iren eyden erkennen, ob söllicher gebresten da sye oder nit.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1629
):
Auf trait, wein, maß, gewicht und ellen, deßgleichen auf alle hantwerchsleut so im markt süzen soll man guet acht und aufsehen haben; welcher sich aber solches besichtigen waigern wolt, soll den der richter straffen.
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
90
(
mslow. inseldt.
,
16. Jh.
):
Soll d(er) Viertelmaister die schrannken vnnd Heuser seines Viertels alzeit besichtigen, damit sÿ bewart vnnd die Heuser mit wasser vnnd feuerhackhen verseh(en) sein.
Lohmeyer, a. a. O. ;
Kollnig, a. a. O.
101, 34
;
Schmidt, a. a. O. ; ;
Köbler, Stattr. Fryburg f.;
Löscher, a. a. O.
105, 13
;
110, 29
;
113, 8
;
126, 17
;
128, 33
;
Dinklage, a. a. O.
107, 43
;
Piirainen, a. a. O.
61
;
Dietz, Wb. Luther ;
Paul, Wb. Bergmannsspr.
1987, 133
.
Vgl. ferner s. v.  14,  8,
2
.
3.
›etw. abwägend betrachten, gedanklich prüfen, überprüfen (in der Regel mit dem Ziel einer Handlungsentscheidung)‹.

Belegblock:

Anderson u. a., Flugschrr.
19, 10, 24
([
Eilenb.
]
1524
):
Weitter solt ich die Tuͤrcken auch wol besichtige͂ / finde ich im Alchoran / deñ Machomet schreybt / das [...].
Köbler, Ref. Franckenfort
24, 12
(
Mainz
1509
):
Wañ dan solche Posiciones durch die parthyen in recht gelegt vnd fürbracht werden / sollen alßdañ Schultes vnnd Schoͤffen die besichtigen / ob sie zum handel dienstlich sein.
Küther, UB Frauensee
389, 5
(
thür.
,
1530
):
Es haitt aber unter solcher menige der brieffen alles wes begerdtt wirdt in solcher eyle nichtt konnen eigentlich besichtigett werden.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
242
(
Nürnb.
1517
):
dieweil sie frembd und nit ir eigne sünd besichtigen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Ein raͤchtshandel wider Besichtigen. Recognoscere causam.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
126, 23
(
mslow. inseldt.
,
1569
):
Solches alles Vor Einem Erwürdigen Ratt gnuegśam erwagen vnnd beśichtigt iśt worden.
4.
›jn. (auch: eine Stadt) besuchen‹.

Belegblock:

Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Der König kam endlich mit einem grossen Schwall Volcks [...] in Lyfland an / besichtigte die Stadt Riga, umb die Bürger zur Standhafftigkeit zu ermahnen.
Er [...] ist kommen sin basen zů besichtigen.
Logau. Abdank.
162, 15
;