besemmarkt,
der
.
im Phrasem
jn. übern / durch den besemmarkt jagen
(oder im Passiv) ›jn. öffentlich auspeitschen‹.

Belegblock:

Franz u. a., Qu. hess. Ref.
4, 349, 29
(
hess.
,
1567
):
das er [...] 200 fl. straff erlegen oder aber ubern bessem margt gegagt werden solte.
Sachs (
Nürnb.
1560
):
Warumb fleuh ich nicht, | Eh mich ergrieff das stattgericht | Und mich werff in die gfencknuß argk, | Jag mich morgen ubern besenmarck.