beschämen,
V.
1.
›sich schämen; über jn. / etw. Scham, Reue empfinden, sich von jm./etw. distanzieren; sich scheuen, etw. zu tun‹.
Gehäuft wobd.
Syntagmen:
sich b
. (absolut);
sich e. P
. (Gen.)
/ S
. (z. B.
der schwachheit, des evangeliums
)
b., sich js. zu einem vater / son b
.;
sich b., zu [...]
.
Wortbildungen:
beschämung
1.

Belegblock:

Schade, Sat. u. Pasqu. (o. O.
1559
):
Ein geistlos papistisch bischof [...] sol ungelert und eines bösen lebens sein, sol sich des evangelions beschemen.
Williams u. a., Els. Leg. Aurea
673, 23
(
els.
,
1362
):
Des beschametent sich beide closter, vnd meindent genczlich brůder Pelagius were hie an
[einem außerehelichen Kind]
schuldig.
Haas u. a., Erasmus/Jud. Klag
5v, 28
(
Zürich
1521
):
ich bschem mich vnd verdrüßt mich hie das zů sage͂.
Heidegger. Mythoscopia
72, 16
(
Zürich
1698
):
solte billich alles Contentement manglen / nicht aber eine vernuͤnfftige Beschámung.
Diehl, Dreytw. Essl. Chron. (
schwäb.
,
1503
):
des den der bes geist sich nitt beschemptt dise welltt noch zu versuchen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
wer sich mein beschämt auff erden, des werd ich mich beschämen vor meinem himlischen vatter.
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Williams, a. a. O.
666, 23
;
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst ; ;
Adrian, Saelden Hort
3465
;
Michels, Murner. Badenf.
20, 62
;
Jörg, Salat. Reformationschr.
432, 16
;
547, 5
;
Adomatis u. a., J. Murer. H
9
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;
2.
›jn. beschämen, bei jm. (unter Bezug auf eine Norm) Scham bewirken, das Gefühl unzureichender Qualität, der Verfehlung hervorrufen‹; als part. Adj.
beschämt
auch: ›unbedeckt, nackt‹.
Gehäuft md.

Belegblock:

das die pluͤmlin da steen, und beschemen uns und werden unsere maister.
Ders., WA Tr. (
um 1535
):
so kann man leichtlich zu ihm [Teufel] sagen, ihn zu beschamen: leck mich im A–. Oder: Schmeiß ins Hembde.
Ders., Hl. Schrifft.
Hes. 16, 7
(
Wittenb.
1545
):
du warest noch blos vnd beschamet
[
Eck
1537:
voller schand
].
Ebd.
1. Kor. 4, 14
:
nicht schreibe ich solches, das ich euch bescheme.
Chron. Köln (
Köln
1499
):
so syn vnser eyrste aldere͂ beschampt worden van der bloisheit yre lichame.
Thür. Chron.
2r, 12
(
Mühlh.
1599
):
die kamen vnnd schlugen einen Mantel vber jhr Haͤupt / vnd wolten den Vater nicht beschemen / vnd deckten jhn zu.
Opitz. Poeterey
15, 36
(
Breslau
1624
):
die manchen stattlichen Lateinischen Poeten an erfindung vnd ziehr der reden beschaͤmen.
Ebd.
31, 21
:
Das Schaff mit dicker woll’ ein Lamb beschaͤmen kan.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beschamen / beschaͤmen / schamrot machen / pudefacere.
Weise. Jugend-Lust ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 546
.
3.
›jn. schmähen, in seiner Ehre kränken; jm. Schande, Unehre bereiten; jn. / etw. zuschanden werden lassen, vernichten, verdammen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  23, ,  2,  2, .
Wortbildungen:
beschämnis
›jm. zugefügte Ehrenkränkung, Ehrverletzung‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1523
):
wenn er [unglaub] gleych uberwunden ist und so beschemet und zůschanden gemacht, dz [...].
Ders. Hl. Schrifft.
Rut 2, 15
(
Wittenb.
1545
):
Lasst sie auch zwisschen den garben lesen und beschemet
[
Froschauer
1530:
manchend zeschanden
;
Dietenberger
1534:
verbiet
;
Eck
1537:
verbietens
]
sie nicht.
Leman, Kulm. Recht (
Thorn
1584
):
Von beschemenysse eynes mannes myt gevengnysse.
Froning, Alsf. Passionssp.
4520
(
ohess.
,
1501ff.
):
gleubet er nicht an Jhesum Crist, | [...] | ßo werdet ir geschant und beschemmet.
Perez, Dietzin
1, 205, 26
(
Frankf.
1626
):
aber einer beschaͤmbten Jungfrawen mangelt es leichtlich an Athem.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
72, 38
(
omd.
,
1487
):
welchs kinth Jn seÿnem eÿgen willen gelassen beschempt seine mu̇tter.
Neumann, Rothe. Keuschh.
334
(
thür.
,
1. H. 15. Jh.
):
frome mede die bescheme nicht.
Ebd.
3986
:
das her [got] ym helffe zu ruwen | unnd also nicht lasse beschemen.
Ebd.
5610
:
dar van sin hertze worde vorseret | unnd sin sanwitzickeid besweret | unnd alsus worde beschemet.
Voc. Teut.-Lat.
d iijv
(
Nürnb.
1482
):
Beschemen verlewmen ruchtigen.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
Die volcker werden sehen: vnd werden beschempt vber all ir sterck.
Kurrelmeyer, a. a. O. ;
Schmitt, Ordo rerum
680, 15
;
Dietz, Wb. Luther .
4.
›(eine Frau) vergewaltigen, schänden‹.

Belegblock:

Qu. Brassó
4, 16, 41
(
siebenb.
,
1603
/
20
):
vielen Weibern die Brüste aufgeschnitten und gesalzen und sie beschämet.
Preuss. Wb. (Z)
1, 546
.