beschädiger,
der
.
1.
›Angreifer, Person, die durch Überfälle, Übergriffe Schaden anrichtet‹;
Bedeutungsverwandte:
 1,  2,  1, , .
Syntagmen:
den b. ergreifen / henken / strafen / totschlagen
;
dem b. nacheilen
;
jm. von dem b. abtrag beschehen
.

Belegblock:

Voc. inc. teut.
c vr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Beschediger p͂uator Spoliator aut defraudator.
Köbler, Ref. Wormbs
357, 14
(
Worms
1499
):
so einer zubeschirme͂ syn habe oder güter in gegenwere den beschediger totschlüge.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
94, 3
(
nobd.
,
1579
):
woe ein dieb begriffen oder bedretten wirdt [...], sollt derselbige knecht den beschediger [...] henckhen.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
175, 30
(
moobd.
,
1520
):
denselben strasraubern und beschedigern der strassen unvertzogenlich nachzueyllen.
Küther, UB Frauensee
397, 7
;
Uhlirz, Qu. Wien ;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ; ;
Dietz, Wb. Luther ;
2.
›Angreifer (im militärischen Sinne)‹;
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
das die Altsteter 500 Reuter und 200 Knechte kurtzlich zu sich einnehmen werden, mit den und ihren eigen Volcke uff ihre beschediger zu suchen.
Laufs, Reichskammergo.
171, 14
(
Mainz
1555
):
der ein verbrecher were des keiserlichen landtfridens oder desselben churfürsten [...] offener, abgesagter feindt oder beschediger.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
An alles verziehen rüst man sich gegen den grausamen peschedigern und argen manschlachtern.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. .