beschädiger,
der
.1.
›Angreifer, Person, die durch Überfälle, Übergriffe Schaden anrichtet‹; vgl. 4.
Syntagmen:
den b. ergreifen / henken / strafen / totschlagen
; dem b. nacheilen
; jm. von dem b. abtrag beschehen
.Belegblock:
Beschediger p͂uator Spoliator aut defraudator.
so einer zubeschirme͂ syn habe oder güter in gegenwere den beschediger totschlüge.
woe ein dieb begriffen oder bedretten wirdt [...], sollt derselbige knecht den beschediger [...] henckhen.
denselben strasraubern und beschedigern der strassen unvertzogenlich nachzueyllen.
2.
›Angreifer (im militärischen Sinne)‹; zu 5.
Belegblock:
das die Altsteter 500 Reuter und 200 Knechte kurtzlich zu sich einnehmen werden, mit den und ihren eigen Volcke uff ihre beschediger zu suchen.
der ein verbrecher were des keiserlichen landtfridens oder desselben churfürsten [...] offener, abgesagter feindt oder beschediger.