beschwängern,
V.
›(eine Frau) schwängern‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  4, , (V.) 2,  2, .
Gegensätze:
vgl.  10, .
Wortbildungen:
beschwängerung
.

Belegblock:

Redlich, Jül.-Berg. Kirchenp.
2, 1, 364, 36
(
rib.
,
1559
):
sei [...] die vermuetong vorhanden, als ob die beschwangerong durch ine den pastorn geschehen sein solt, wiewol si des krambs [...] in einem andern huis ingelegen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1612
):
Von beschwengerung der ehehalten auch freund- und vogttöchteren. [...] welcher ein frauenbild [...] beschwengeren wurde.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beschwaͤngeren / schwanger machen.
Qu. Brassó
4, 287, 12
(
siebenb.
,
1664
):
indem sie in der verbrachter Hurerei vom Schilem beschwängert ist worden.