beschuz
(auch:
beschüz
), der
;-schutzes/–
.›Schutz, Hilfe, Beistand, Unterstützung, die einer Person oder Sache gegen soziale Übergriffe oder natürliche Gefahren gewährt werden‹;
zu 1.
Syntagmen:
jn. b. bitten; sich des b. versehen; etw. zu b. bestellen, jm. etw. zu b. tun, etw. in b. halten, jn. in seinem b. behalten, etw. unter dem b. e. P. besetzen; b. des glaubens / leibes / lebens, der sele, der witwen / weisen
(jeweils gen. obj.), b. des anherren / gottes
(gen. subj.), b. vor jm.; beschutzes flügel
.Wortbildungen:
beschuzgeld
Belegblock:
Schutz. Schirm. Gegenwehr. Beschutz. Handthabung. Vertaidigung. Defension.
czu lab, ern und peschucze | Oder schirmung dez hailgen glabn.
got sey sein geferte vnd behalte in jn seinem beschücz.
mit wöhr und waffen hilf zu ainem beschutz (zu tun).
Fraw Minn und Abenntew͂re, | in ew͂ren bschützes flügel | nempt disen held gehew͂re.
und paten den hertzog Ludwig beschütz vor den herren in Nider Bayren.
wie die gotsforcht [...], beschutz und schirm der armen witib und waisen ewig und bei allen menschen hochberüembt ist.
kaiser Galba [...] zertrent der Teutschen scart, so von vorigen kaisern zue huet und beschutz ires leibs und lebens bestelt was.