beschuldigte,
der
.›Angeklagter‹;
zu 2.
Belegblock:
Beschuldigter beclagter im rechte͂ Reus.
ob der beschuldigt also größlich verdacht, daß der mit purgatorn vonnöten, so soll zu bescheydenheyt des richters stehen, ime die uffzulegen oder nit.
so ist der verlierend teil von jedem beschuldigten 2 alb. zue geben schuldig.
Also danne Nigkel Cruse met den andern beschuldigeten nach vieln unde langen ungeformten reden zcu der schult erczelin unde antwerten.
Ebd.
262, 8
.‒
Vgl. ferner s. v. .