beschuldigte,
der
.
›Angeklagter‹;
Bedeutungsverwandte:
 2, .

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
REVS. Beklagter antwurter beschuͤldigter.
Voc. inc. teut.
c ijv
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Beschuldigter beclagter im rechte͂ Reus.
Laufs, Reichskammergo.
188, 4
(
Mainz
1555
):
ob der beschuldigt also größlich verdacht, daß der mit purgatorn vonnöten, so soll zu bescheydenheyt des richters stehen, ime die uffzulegen oder nit.
Kollnig, Weist. Schriesh.
14, 30
(
rhfrk.
,
1609
):
so ist der verlierend teil von jedem beschuldigten 2 alb. zue geben schuldig.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
77, 38
(
thür.
,
1474
):
Also danne Nigkel Cruse met den andern beschuldigeten nach vieln unde langen ungeformten reden zcu der schult erczelin unde antwerten.
Ebd.
262, 8
.
Vgl. ferner s. v. .