beschuldiger,
der
.
›Person, die jn. e. S. zeiht, beschuldigt; Ankläger vor Gericht‹;
vgl.  12.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Actor. Kläger beschuͤldiger fuͤrderer zusprecher.
Dienes, E. Gros. Witwenb.
4, 19
(
nürnb.
,
1446
):
Salomon, der spricht, das der gerechte mensch ist in dem anfang der rede seyn selbens beschüldiger.
Voc. inc. teut.
c ijv
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Beschuldiger beclager accusator [...] Incusator Inculpator.
Laufs, Reichskammergo.
186, 28
(
Mainz
1555
):
Wöllen wir, damit in solichen [...] fellen der beschuldiger zu seiner klag und der beschuldigt zu außfürung seiner schuldt oder unschuldt [...] kommen möge.
Schmitt, Ordo rerum
110, 22
;