beschliesrede,
die
.
1.
s.  8.
2.
›Argumentation, logisch aufgebaute Rede; logische Folgerung‹;
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Küther, UB Frauensee
397, 30
(
thür.
,
1530
):
so widerholt der vogt zum Sehe sein erste anzeig und beschließrede dardurch sein genediger furst und her seiner f. g. gerechtigkeit zu beschirmen wisse.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
78
(
Genf
1636
):
beschließred / f. Schlußrede [...] syllogismus, Argumentatio.