beschleppen,
V.,
in 1 nur als
part. Adj.
belegt.
1.
als part. Adj.
beschlept
›mit Lappen bekleidet; beschmutzt‹.
Bedeutungsverwandte:
, , .

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1540
):
So gehst du [Pawer] her und bist beschlept | Geschmutzt, geflicket und bestrept.
2.
›sich mit etw. abmühen; jn. in etw. hineinziehen, mit etw. bemühen; sich mit jm. herumschleppen‹.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1532
):
Sach auff dem platz dort ziehen her | Sechs schöner haußmaid in eym pflug | Die hetten sich beschlept genug.
Goedeke, Fischart Landlust
43
(
Straßb.
1579
):
Zu dem wird er beschleppet nicht | Mit fremder hendel rat.
V. Anshelm. Berner Chron.
5, 18, 22
(
halem.
,
n. 1529
):
so si doch selbs enpfinden, dass si wiber nit geraten moͤgen, beschleppen sich mit hůren tag und nacht.